Solarstrom Netzeinspeisung!

Die Vergütung der Einspeisung in das Netz war seither unabhängig vom Eigenverbrauch, doch nun gibt es die neue Regelung des EEG 2011 die enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett in das Netz einspeist, sondern im eigenen selbst verbraucht, spart nicht nur bei den eigenen Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Förderung..


 

 

Warum wird Eigenverbrauch gefördert?

Die regionalen Netze sollen entlastet werden. Zumindest so lange, bis das Verbundnetz modernisiert ist – also einem Netz, das schwankende Energiemengen verlustarm in alle Richtungen verteilen kann.  Somit sorgt der  Eigenverbrauch jetzt in doppelter Hinsicht für Entlastung: der Netze. Energie, die direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, muss nicht mehr über das Stromnetz geleitet werden, außerdem entfällt der Bezug der benötigten Verbrauchsenergie über die Netze.

 
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Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.10.2011 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet:

Gebäudeanlagen bis 30 kWp                   = 28,74 ct/kWh
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp           = 27,33 ct/kWh
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp    =   25,86 ct/kWh
Gebäudeanlagen größer als 1 MWp        = 21,56 ct/kWh
Freilandanlagen                                           = 21,11 ct/kWh

Für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die seit 01.07.2010 an das Netz gegangen sind, gibt es keine Vergütung mehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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