Solarstrom Netzeinspeisung!
Die Vergütung der Einspeisung in das Netz war seither
unabhängig vom Eigenverbrauch, doch nun gibt es die neue
Regelung des EEG 2011 die enthält eine Sonderregelung zum
Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht
komplett in das Netz einspeist, sondern im eigenen selbst
verbraucht, spart nicht nur bei den eigenen Stromkosten, er
erhält zusätzlich einen staatlichen Förderung..
Warum wird Eigenverbrauch gefördert?
Die regionalen Netze sollen entlastet werden. Zumindest so
lange, bis das Verbundnetz modernisiert ist – also einem Netz,
das schwankende Energiemengen verlustarm in alle Richtungen
verteilen kann. Somit sorgt der Eigenverbrauch jetzt
in doppelter Hinsicht für Entlastung: der Netze. Energie, die
direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, muss nicht mehr über
das Stromnetz geleitet werden, außerdem entfällt der Bezug der
benötigten Verbrauchsenergie über die Netze.
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Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem
01.10.2011 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet:
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
= 28,74 ct/kWh
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp
= 27,33 ct/kWh
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp = 25,86 ct/kWh
Gebäudeanlagen größer als 1 MWp
= 21,56 ct/kWh
Freilandanlagen
= 21,11 ct/kWh
Für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die seit 01.07.2010 an das Netz
gegangen sind, gibt es keine Vergütung mehr.
Empfehlung:
Auf der Suche nach einem naturverbundenen
Ableben sind
Waldbestattungen inzwischen immer gefragter.